Rechtliche Hinweise
Hausordnung
Um für die Sicherheit aller Beteiligten Sorge tragen zu können, arbeiten wir nicht nur nach der Versammlungsstättenverordnung Niedersachsen (VStättVO), sondern haben auch in der Hausordnung die wichtigsten Punkte und Verhaltensregeln für einen reibungslosen Veranstaltungsbesuch für Sie zusammengefasst. So dürfen beispielsweise in die Versammlungsstätten keine Taschen genommen werden, die größer als DIN A4 sind.
Im Neuen Theater herrscht zudem Garderobenpflicht, um im Notfall eine problemlose Evakuierung vornehmen zu können und die Klappsitze nicht durch Mäntel, Taschen etc. blockiert sind, sondern den Fluchtweg freigeben. Alle weiteren Infos finden Sie hier:
Jugendschutz
In unseren Häusern gilt das Jugendschutzgesetz. Für viele Jugendliche und Eltern ist das Thema ein "rotes Tuch", welches viele Fragen aufwirft. Hier finden Sie eine übersichtliche Auflistung, was für Kinder und Jugendliche gesetzlich gestattet wird:
- Das Jugendschutzgesetz
- Bei bis in den späten Abend / in die Nacht dauernde „Tanz“-Veranstaltungen benötigen noch nicht volljährige Besucher eine erziehungsbeauftragte, volljährige Begleitperson. Das dazugehörige Formular finden Sie hier: Erziehungsbeauftragung für den Besuch einer Veranstaltung
- Informationen dazu, WER eine Begleitperson sein kann und welche Aufgaben diese zu erfüllen hat, finden Sie hier: Merkblatt zur Erziehungsbeauftragung
Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen bei Spezialmärkten
Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen / Datenformular
Während der anhaltenden Pandemie sind Spezialmärkte ausschließlich bei Einhaltung eines Hygienekonzeptes genehmigungsfähig. Dieses gilt nicht nur für das Personal und die Aussteller, sondern auch für die Besucher:
- HYGIENEMASSNAHMEN + DATENFORMULAR FÜR BESUCHER DER HOBBY-BÖRSE 2021
- HYGIENEMASSNAHMEN + DATENFORMULAR FÜR BESUCHER DER FLOHMÄRKTE 2021
- Wir bitten alle Teilnehmer, das jeweilige Formular bereits ausgefüllt zur Veranstaltung mitzubringen, um Schlangenbildung vor Ort zu minimieren oder den Check In/Out per QR-Code-Sa´can über die CoronaWarnApp bzw. Luca-App vorzunehmen .
- Das Formular ist pro Person auszufüllen und nicht übertragbar. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
- Bitte halten Sie beim Einlass das Formular sowie Ihren Personalausweis bereit. Da der Einlass nach der 3G-Regel erfolgt, ist der analoge oder digitale Impfpass bei vollständig Geimpften / Genesenen oder ein aktueller, offizieller Negativtest vorzuzeigen.
- Unsere Mitarbeiter werden beim Einlass die Daten prüfen und die Einlasszeit notieren. Beim Verlassen übergeben Sie bitte das Schreiben an die Mitarbeiter. Die Daten werden für maximal 4 Wochen gespeichert. Alternativ erfolgt der Check In/Out digital über die o.g. Apps.